BFH - Urteil vom 12.07.2016
IX R 33/15
Normen:
EStG § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a; FGO § 120 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2; GG Art. 34;
Fundstellen:
BFHE 254, 568
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 30.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3126/13

Begriff der Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 lit. a EStGErtragsteuerliche Behandlung einer Schadensersatzleistung wegen rechtswidriger Abberufung des Bankvorstandes

BFH, Urteil vom 12.07.2016 - Aktenzeichen IX R 33/15

DRsp Nr. 2016/18043

Begriff der Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 lit. a EStG Ertragsteuerliche Behandlung einer Schadensersatzleistung wegen rechtswidriger Abberufung des Bankvorstandes

Eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn eine Schadensersatzleistung aus Amtshaftung als Surrogat für die durch eine rechtswidrige Abberufung als Bankvorstand entstandenen Verdienst– und Betriebsrentenausfälle geleistet wird.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 30. Juni 2015 13 K 3126/13 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1, § 24 Nr. 1 Buchst. a; FGO § 120 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2; GG Art. 34;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit ... Vorstandsmitglied der ... Sein Dienstvertrag wurde durch die Bank im Jahr ... ordentlich mit Wirkung zum ... gekündigt. Im Rahmen der für diesen Zeitpunkt geplanten Fusion mit einer anderen Bank sollte der Kläger anschließend eine Vorstandsposition in der ... erhalten.

Z forderte mit Bescheid vom ... die ... auf, den Kläger mangels fachlicher Eignung als Vorstandsmitglied abzuberufen. Daraufhin kündigte die Bank dem Kläger außerordentlich und fristlos ... In der Folge konnte er keine Tätigkeiten mehr als ... ausüben.