Die Berufung des Antragstellers gegen das am 24. 7. 2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren sowie für das Berufungsverfahren wird in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung auf jeweils 300.000 € festgesetzt.
I.
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