Besonderheiten bei Gewinn- und Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft

Archiv Sonstige Steuern 8/3 Körperschaftsteuer 

Besonderheiten bei Gewinn- und Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft

Autor: Hinke

Überblick

1

Allgemeines

2

Ableitung des Jahresüberschusses aus dem HB-Gewinn

3

Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen bei Gründung oder Kapitalerhöhung

4

Nichtabziehbare Aufwendungen

5

Verlustabzug/Verlustrücktrag

6

Erträge aus Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

1 Allgemeines

Ausgangswert für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaft ist der Jahresüberschuss. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird auf Abschn. 29 Abs. 1 KStR hingewiesen.

Dabei ist das über §  8 Abs.  1 KStG geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer des §  4 Abs.  5b EStG zu berücksichtigen; es ist nicht verfassungswidrig. Es verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art.  3 Abs.  1 GG, ist insbesondere auch folgerichtig umgesetzt worden, noch gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgarantie aus Art.  14 GG (vgl. FG Hamburg, Urt. v. 29.02.2012 – 1 K 48/12, EFG 2012, 933).