Archiv Sonstige Steuern 8/3 Körperschaftsteuer |
Besonderheiten bei Gewinn- und Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft |
Autor: Hinke |
1 | Allgemeines |
2 | Ableitung des Jahresüberschusses aus dem HB-Gewinn |
3 | Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen bei Gründung oder Kapitalerhöhung |
4 | Nichtabziehbare Aufwendungen |
5 | Verlustabzug/Verlustrücktrag |
6 | Erträge aus Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen |
Ausgangswert für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaft ist der Jahresüberschuss. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird auf Abschn. 29 Abs. 1 KStR hingewiesen.
Dabei ist das über § 8 Abs. 1 KStG geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer des § 4 Abs. 5b EStG zu berücksichtigen; es ist nicht verfassungswidrig. Es verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG, ist insbesondere auch folgerichtig umgesetzt worden, noch gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG (vgl. FG Hamburg, Urt. v. 29.02.2012 – 1 K 48/12, EFG 2012,
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