I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte am 1. Juni 1988 als Gewerbebetrieb einen Großhandel mit Baumaschinen angemeldet. Daneben vermietete er auch Baumaschinen, die er durchweg selbst angemietet hatte. Ende 1992 kaufte er einen Teil der gemieteten Maschinen an und bilanzierte sie im Anlagevermögen; der Buchwert von 1 706 831 DM zum 1. Januar 1993 umfasst Anlagezugänge des Jahres 1992 von insgesamt 1 689 721 DM.
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