| Autor: Löbe |
Die Betriebsaufspaltung kann durch Veränderungen in den sachlichen Voraussetzungen z.B. durch Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH oder Veräußerung der verpachteten Wirtschaftsgüter entfallen ("sachliche Entflechtung"). In der Entscheidung des BFH vom 22.10.20131) ging es um die Frage, ob eine steuerschonende Übertragung von Vermögen auf die nachfolgende Generation zu Buchwerten möglich ist, wenn diese in mehreren Schritten erfolgt.
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