Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Klägerin wurde am 1. Juni 1992 von der S Elektrohandels GmbH (Firma S) als Verkäuferin eingestellt. Sie arbeitete zuletzt in deren Filiale in M, L straße 40 - 42. Nach der Geburt eines Kindes am 22. August 1996 hatte sie Erziehungsurlaub bis zum 21. August 1999.
Mit Schreiben vom 15. November 1996 teilte die Firma S der Klägerin folgendes mit:
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