LAG Berlin - Urteil vom 18.01.1999
18 Sa 106/98
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 28.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 47025/97

Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - - Begriff der Einheit bzw. Identität - Betriebsstilllegung

LAG Berlin, Urteil vom 18.01.1999 - Aktenzeichen 18 Sa 106/98

DRsp Nr. 2002/7985

Betriebsübergang: Betriebsübergang eines Theaters - - Begriff der Einheit bzw. Identität - Betriebsstilllegung

1. Theatergebäude mit Räumlichkeiten, die Inventar enthalten, bilden zusammen mit dem künstlerischen Konzept den Betrieb im Sinne von § 613a BGB. Dahinter treten die Rechte an den Aufführungen und Inszenierungen und das Namensrecht zurück. 2. Im Zusammenhang mit der Frage nach einer Betriebsstilllegung muss zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Stillegung des von der Gesellschaft geführten Betriebs unterschieden werden. Die Auflösung der Gesellschaft versetzt die werdende Gesellschaft lediglich in das Liquidationsstadium, während damit noch nichts über die beabsichtigte Aufgabe des Geschäftsbetriebs gesagt ist, die nicht zeitgleich mit der Auflösung erfolgen muß. Auch eine im Liquidationsstadium befindliche Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb im Sinne einer bestmöglichen Verwertung ihres Vermögens unter Umständen noch geraume Zeit fortführen und sogar beschließen, sich wieder in eine werbende Gesellschaft zurück zu verwandeln.

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem beklagten Land besteht bzw. auf dieses übergegangen ist.