LAG Berlin, vom 23.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 1314/06
ArbG Berlin, vom 16.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1249/06
Betriebsübergang; Kündigung - Auftragsnachfolge; Identität der wirtschaftlichen Einheit; veränderte Organisation
BAG, Urteil vom 14.08.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 1043/06
DRsp Nr. 2007/15724
Betriebsübergang; Kündigung - Auftragsnachfolge; Identität der wirtschaftlichen Einheit; veränderte Organisation
Orientierungssätze:1. Auch in einem Betrieb, dessen Zweck die Erfüllung eines einzigen Auftrags ist, stellt die Neuvergabe dieses Auftrags an ein anderes Unternehmen für sich genommen keinen Betriebsübergang dar. Eine Tätigkeit zur Auftragserfüllung ist noch keine wirtschaftliche Einheit.2. Die wirtschaftliche Identität eines Betriebs wird nicht erhalten, wenn der neue Auftragnehmer die Aufgabe mit einer wesentlich veränderten organisatorischen Zusammenfassung von Ressourcen erfüllt und sie bei ihm nur noch einen (kleinen) Teilbereich einer wesentlich größeren Aufgabenstellung darstellt.3. Vom gesetzlichen Erfordernis eines Betriebsübergangs kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn als Normziel von § 613aBGB ein Gleichlauf von Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis angesehen wird.4. Auch europarechtlich ist der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit Voraussetzung, vgl. Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001.5. Wird der Betrieb eines an einem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmens stillgelegt, so erstreckt sich die Sozialauswahl bei einer deswegen ausgesprochenen Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen nicht (mehr) auf den gesamten Gemeinschaftsbetrieb.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.