LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.08.1999 - Aktenzeichen 4 (18) Sa 358/99
DRsp Nr. 2002/3759
Betriebsübergang: Voraussetzungen - Standort
1. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, falls am Standort eines in Konkurs gegangenen Baumarktes eines Unternehmens nach einigen Monaten ein neuer Baumarkt eines anderen Unternehmens eröffnet wird, kommt es darauf an, ob aus der Gesamtwürdigung aller Umstände - Art der vertriebenen Waren, Eintritt in das Vertriebsnetz und Lieferantenbeziehungen, Werbung unter Bezugnahme auf den alten Baumarkt, Übernahme der Know-How-Träger - auf die Übernahme der nach der Rechtsprechung erforderlichen wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden kann.2. Der Standort eines Unternehmens als solcher, seine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und seine Erreichbarkeit durch ein gut ausgebautes Verkehrsnetz kann allein eine solche wirtschaftliche Einheit begründen.
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