Die Klägerin und die Beklagte zu 1) streiten, noch in erster Instanz, über eine am 31.07.98 zugegangene, zum 31.08.98 ausgesprochene Kündigung wegen behaupteter Betriebsstillegung. Mit der Beklagten zu 2) streitet die Klägerin darüber, ob das Arbeitsverhältnis am 14.07.98 nach § 613a BGB auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und von dieser fortgesetzt werden muß.
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