Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
Die am 25.12. ... geborene, verheiratete Klägerin ist seit dem 01.01.1988 bei der beklagten Stadt, die regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, als Arbeiterin tätig. Kraft einzelvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der
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