I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) hat gegen das am 29. August 2003 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) durch ihren Anwalt fristgerecht die vom FG zugelassene Revision eingelegt (XI R 56/03) und hierfür Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt.
Dem Antrag war eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf amtlichem Vordruck beigefügt. Die Antragstellerin hat hierzu weiter ergänzende Angaben zu ihren Zahlungsverpflichtungen gemacht.
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