I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH i.L. mit abweichendem Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni, die durch Vertrag vom 21. Februar 1996 rückwirkend zum 1. Juli 1995 im Wege einer formwechselnden Umwandlung aus einer KG (vgl. §§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes -- UmwG 1995--) hervorgegangen ist. Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Umwandlungsstichtag hatte sie den übernommenen Auftragsbestand mit dem Teilwert bilanziert und diesen zum 30. Juni 1996 abgeschrieben. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) folgte dem nicht. Er rechnete den abgeschriebenen Betrag im Streitjahr 1996 unter Hinweis auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 25. März 1998 (BStBl I 1998,
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|