LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.07.2001
12 Sa 636/01
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 613a ; TVG § 1 ; TVG § 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 26.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 7223/00

Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2001 - Aktenzeichen 12 Sa 636/01

DRsp Nr. 2003/4687

Bezugnahmeklausel und Betriebsübergang unter Wegfall der Tarifgebundenheit

»Die Rechtswirkungen einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel, mit der die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifwerks auf das Arbeitsverhältnis vereinbart worden ist, hängen nicht davon ab, dass der Arbeitgeber Mitglied in dem Arbeitgeberverband bleibt, der diese Tarifverträge schliesst. Daher lässt der Betriebsübergang auf einen nunmehr tarifungebundenen Arbeitgeber die Geltung der Bezugnahmeklausel unberührt.«

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 613a ; TVG § 1 ; TVG § 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen einer Zahlungsklage darüber, ob dem Kläger aufgrund einer Verweisungsklausel, die in dem mit seinem früheren, tarifgebundenen Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag enthalten ist, nach der Betriebsübernahme durch die nicht tarifgebundene Beklagte weiter tarifliche Gehaltserhöhungen zustehen.

Der Kläger trat gemäß Anstellungsvertrag vom 05.10.1992 als Konstrukteur in die Dienste der M. Anlagenbau AG, einem in D.ansässigen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie.

Der Vertrag bestimmt u.a. folgendes: 2. Tarifvertrag

Für das Dienstverhältnis kommen die Tarifverträge der Eisen, Metall, E-lektro- und Zentralheizungsindustrie des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.

3. Monatseinkommen