Die Parteien streiten im Rahmen einer Zahlungsklage darüber, ob dem Kläger aufgrund einer Verweisungsklausel, die in dem mit seinem früheren, tarifgebundenen Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag enthalten ist, nach der Betriebsübernahme durch die nicht tarifgebundene Beklagte weiter tarifliche Gehaltserhöhungen zustehen.
Der Kläger trat gemäß Anstellungsvertrag vom 05.10.1992 als Konstrukteur in die Dienste der M. Anlagenbau AG, einem in D.ansässigen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie.
Der Vertrag bestimmt u.a. folgendes: 2. Tarifvertrag
Für das Dienstverhältnis kommen die Tarifverträge der Eisen, Metall, E-lektro- und Zentralheizungsindustrie des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung.
3. Monatseinkommen
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