I. Der Revisionskläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlaß der am 29. August 1976 in H verstorbenen X. Der zusammengefaßte Erbschaftsteuerbescheid, mit dem der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) die Erbschaftsteuer sowohl gegen die Erben -u.a. gegen A- als auch gegen eine Vermächtnisnehmerin festsetzte, wurde seinem Rechtsvorgänger im Amt als Testamentsvollstrecker, seinem Vater, bekanntgegeben. Gegen diesen Bescheid wurde unter dem Betreff: "Vorläufiger Erbschaftsteuerbescheid vom 9.2.1977 A" Einspruch wegen der Nichtberücksichtigung einer Rentenverpflichtung eingelegt. Die Einspruchsentscheidung vom 16. März 1977, mit der der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde, trägt das Rubrum "In der Erbschaftsteuersache A, vertreten durch die Herren B und C".
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|