I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Inhaberin eines Einzelunternehmens (Besitzunternehmen) und mit einem Anteil von 95vH Gesellschafterin einer den ... bau betreibenden GmbH (Betriebsgesellschaft); beide Unternehmen entstanden durch Betriebsaufspaltung.
Die Klägerin gab aus Mitteln, die ihr aufgrund von Gewinnausschüttungen der Betriebsgesellschaft zustanden, Darlehen an die Betriebsgesellschaft. Die Darlehensforderung entwickelte sich in der Zeit vom 31. Dezember 1968 bis zum 31. Dezember 1970 nach Zugängen und Abgängen von 100.000 DM auf 372.601 DM. Für 1970 wurden Darlehenszinsen von 21.296 DM gutgeschrieben. Die Klägerin hatte in den Bilanzen ihres Besitzunternehmens weder die Anteile an der Betriebsgesellschaft noch das Darlehen ausgewiesen. Die Zinserträge behandelte sie als Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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