BFH vom 07.11.1986
III B 50/85
Normen:
AO § 268 ;
Fundstellen:
BStBl II 1987, 94

BFH - 07.11.1986 (III B 50/85) - DRsp Nr. 1997/16295

BFH, vom 07.11.1986 - Aktenzeichen III B 50/85

DRsp Nr. 1997/16295

»Ein mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagter Steuerpflichtiger kann im Hinblick auf die Folgen einer Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 ff. AO 1977 auch dann beschwert sein, wenn das FA abweichend von der Steuererklärung seine Einkünfte zugunsten jener des Ehegatten erhöht hat, die Gesamtsteuerschuld aber gleichgeblieben ist. Die Beschwer entfällt jedoch, sobald ein Antrag auf Aufteilung wegen vollständiger Tilgung der rückständigen Steuer nicht mehr zulässig ist (Anschluß an das Urteil des BFH vom 16.08.1978 I R 125/75 , BFHE 126, 4, BStBl II 1979, 26).«

Normenkette:

AO § 268 ;

Gründe: