I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater.
In den Jahren 1976 bis 1980 wirkte er bei dem "Absatz von Eigentumswohnungen" durch Baubetreuungsfirmen an seine Mandanten mit. Der Tätigkeit des Klägers lagen gleichartige Vertragsbedingungen mit den Baubetreuungsfirmen zugrunde. Am 10. Juli 1978 vereinbarte der Kläger mit der B GmbH (B) eine "Vertriebsvereinbarung", die u.a. folgende Regelungen enthielt:
"§ 1 Beauftragung
1. B beauftragt den Vermittler, im Bereich der BRD Eigentumswohnungen, die nach dem B-System erstellt werden und weitere von der B angebotene Geschäfte an Interessenten, insbesondere in seinem Mandantenkreis zu vermitteln und die für die Finanzierung bzw. deren Sicherstellung erforderlichen Einkommens- und Vermögensnachweise beizubringen.
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