I. Streitig ist, ob die Vollziehung des einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides für 1970 insoweit auszusetzen ist, als darin die Gutschriften von Gewinnanteilen aufgrund von typischen Unterbeteiligungen an einem Kommanditanteil, die die Mutter ihren Kindern schenkungsweise einräumte, nicht als Sonderbetriebsausgaben anerkannt sind. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), eine KG, betrieb im Streitjahr 1970 ein gewerbliches Unternehmen. Alleininhaber dieses Unternehmens war bis 1968 WH. Dieser schloß am 9. Mai 1968 mit seiner Ehefrau EH in notariell beurkundeter Form einen Gesellschaftsvertrag (sog. erster Vertrag). Danach gründeten die Eheleute zur Fortführung des bisher allein vom Ehemann betriebenen Unternehmens eine KG, die Antragstellerin.
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