I. Die Klägerin und Revision (Klägerin) - eine Kapitalgesellschaft schweizerischen Rechts - hat in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) -Inland - weder eine Betriebstätte noch einen ständigen Vertreter. Sie ist Eigentümerin inländischen Grundvermögens, aus dem sie Mieteinnahmen bezieht, und besitzt nach Meinung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) außerdem Kapitalvermögen, das durch inländischen Grundbesitz gesichert ist.
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