I. Der Ehemann der Klägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) betrieb bis zu seinem Tod am 18. Oktober 1974 eine Arztpraxis. Die Praxisräume befanden sich in dem den Eheleuten gemeinsam gehörenden Einfamilienhaus. Nach dem Tod ihres Ehemannes führte die Klägerin die Praxis mit Hilfe eines Arztvertreters bis 31. März 1975 fort. Dann gab sie die Arztpraxis auf, wobei sie die Einrichtungsgegenstände an den übernehmenden Arzt veräußerte und das Grundstück mit den Praxisräumen diesem zunächst vermietete und später ebenfalls veräußerte.
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