BFH - 24.10.1978 (VIII R 172/75) - DRsp Nr. 1997/13977
BFH, vom 24.10.1978 - Aktenzeichen VIII R 172/75
DRsp Nr. 1997/13977
»Bei einer Betriebsübertragung zwischen Eltern und Kindern besteht keine Vermutung für das Vorliegen einer außerbetrieblichen Versorgungsrente, wenn Leistung und Gegenleistung einander gleichwertig sind. Dies gilt auch für den Fall, daß die Zahlungen dem Versorgungsbedürfnis der Eltern angepaßt sind.«
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