I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihr Geschäftsführer, der Gesellschafter S, war zivilrechtlicher Eigentümer zweier Grundstücke, von denen jedenfalls ein Grundstück von der Gesellschaft betrieblich genutzt wurde.
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