I. Streitig ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 1968, ob der Gewinn aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH gemäß § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG), eventuell iVm §
Der Kläger war Gesellschafter der X-GmbH (im folgenden GmbH).
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