BFH vom 27.06.1978
VIII R 26/76
Normen:
EStG § 16 Abs. 3, § 34 ;
Fundstellen:
BFHE 125, 538
BStBl II 1978, 672

BFH - 27.06.1978 (VIII R 26/76) - DRsp Nr. 1997/13899

BFH, vom 27.06.1978 - Aktenzeichen VIII R 26/76

DRsp Nr. 1997/13899

»Wurden im Rahmen eines Unternehmens Reisen veranstaltet - Reisebüro - und Personen befördert - Omnibusunternehmen -, so kann die Veräußerung der Omnibusse nur dann die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs sein, wenn die der Personenbeförderung gewidmeten Wirtschaftsgüter vor ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb zu einem mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Betriebszweig zusammengefaßt waren; es genügt nicht, daß mit den veräußerten Wirtschaftsgütern ein Unternehmen betrieben werden kann.«

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3, § 34 ;

Gründe: