BFH vom 28.09.1993
VIII R 67/92
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 21 ;
Fundstellen:
BStBl II 1994, 449
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen EFG 1993, 216

BFH - 28.09.1993 (VIII R 67/92) - DRsp Nr. 1997/16427

BFH, vom 28.09.1993 - Aktenzeichen VIII R 67/92

DRsp Nr. 1997/16427

»Die bei entgeltlichem Erwerb eines Geschäfts- oder Firmenwerts eines gewerblichen Betriebs nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG anzusetzende "Nutzungsdauer" von 15 Jahren gilt auch für eine aus zwei Gesellschaftern bestehende KG, die sich vor allem mit Grundstücksverwaltung befaßt. Eine Ausnahme hiervon kommt allenfalls in Betracht, wenn diese Abschreibungsdauer zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen würde. Der beim Erwerb eines freiberuflichen Praxiswerts in Betracht kommende kürzere AfA-Bemessungszeitraum kann nicht in Anspruch genommen werden.«

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 S. 1, § 9 Abs. 1 S. 1, 3 Nr. 7, § 21 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine KG. Gegenstand des Unternehmens ist neben der Finanzierung und Betreuung von Bauvorhaben, der Vermittlung von Grundstücken sowie Miet-, Pacht- und Versicherungsverträgen insbesondere die Verwaltung fremden Grundbesitzes, vor allem Wohneigentums. Die Grundstücksverwaltung umfaßt Dienstleistungen beim Abschluß von Miet- und Pachtverträgen, die Überwachung des baulichen Zustands der Objekte sowie die Vergabe von Reparaturaufträgen.