BFH - 30.10.1974 (I R 40/72) - DRsp Nr. 1997/12328
BFH, vom 30.10.1974 - Aktenzeichen I R 40/72
DRsp Nr. 1997/12328
»1. Veräußert der Steuerpflichtige einen von mehreren von ihm im gleichen Gebäude unterhaltenen Gewerbebetriebe, beläßt er jedoch das allen Betrieben als gemeinsame Grundlage dienende Grundstück in vollem Umfang im Betriebsvermögen, so liegt keine steuerlich begünstigte Betriebsveräußerung (Teilbetriebsveräußerung) vor. 2. Die ordnungsgemäße Geltendmachung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des (Finanz-)Gerichts setzt voraus, daß konkrete Anhaltspunkte für die Fehlerhaftigkeit der Besetzung dargelegt werden (Anschluß an das Urteil des BFH vom 05.03.1970 V R 135/68 , BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384). 3. Zur Bedeutung der Zweiwochenfrist in § 104 Abs. 2FGO bei Zustellung des Urteils.«
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