BFH vom 31.01.1978
VIII R 159/73
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 124, 345
BStBl II 1978, 352

BFH - 31.01.1978 (VIII R 159/73) - DRsp Nr. 1997/13734

BFH, vom 31.01.1978 - Aktenzeichen VIII R 159/73

DRsp Nr. 1997/13734

»Eine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied i.S. von EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 übt nicht aus, wer nur Repräsentationsaufgaben wahrnimmt und nicht zur Überwachung der Geschäftsführung einer Körperschaft berechtigt ist.«

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein US-Staatsbürger, nahm in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) die Interessen eines Unternehmens mit Sitz in den USA (Firma X.) wahr. Daneben hatte er nach seinen Angaben im Inland noch eine Einkaufsagentur und Verkaufsagentur, betrieb Marktforschung für einen amerikanischen ... Verband und war in dem später von ihm übernommenen Betrieb seiner Ehefrau tätig.