I. Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin für ihren Erwerb aufgrund eines als Erbvertrag bezeichneten notariell beurkundeten Vertrages vom 8. August 1962 Erbschaftsteuer zahlen muß.
Den Vertrag hatte die Klägerin mit ihrem Ehemann X abgeschlossen, mit dem sie damals in Scheidung lebte. Nach dem Vertragsinhalt verzichtete die Klägerin u.a. auf alle Erbansprüche gegen Herrn X, behielt jedoch ihren Pflichtteilsanspruch "ohne Rücksicht auf einen möglicherweise in dem schwebenden Ehescheidungsprozeß ergangenen Schuldspruch".
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