BFH - Urteil vom 01.08.1996 (VIII R 12/94) - DRsp Nr. 1997/2107
BFH, Urteil vom 01.08.1996 - Aktenzeichen VIII R 12/94
DRsp Nr. 1997/2107
»1. Ein mit der geschäftsführenden Komplementär-GmbH von einem an der KG nicht gesellschaftsrechtlich Beteiligten abgeschlossener Geschäftsführer-Vertrag darf im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit der GmbH als juristische Person des Privatrechts nicht im Wege des Durchgriffs als ein zur KG bestehendes verdecktes Gesellschaftsverhältnis als notwendige Grundlage für eine Mitunternehmerstellung bei der KG ausgelegt werden.
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