I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger beteiligte sich an einer KG, die eine gewerbliche Betriebstätte in den USA unterhielt. Bei den Einkommensteuerveranlagungen für die Jahre 1976 bis 1980 wurden auf Antrag des Klägers entsprechend den Feststellungsbescheiden des für die KG zuständigen Finanzamts (FA) gewerbliche Verluste aus der in den USA belegenen Betriebstätte in Höhe von insgesamt 30.636 DM gemäß §
"Inlandseinkünfte - 1.046,17 DM
Gesamteinkünfte Inland - 1.046,17 DM
nach § 2 AIG/§ 32 b EStG (USA) - 385,56 DM
außerordentliche Einkünfte
aus ausländischen Betriebstätten
nach §
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