Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb bis zum 31. Dezember 1983 eine Agentur für Verkaufsförderung als Einzelfirma. Diese wurde zum 1. Januar 1984 mit allen Aktiva und Passiva auf die A Agentur für Werbung GmbH (im folgenden: GmbH) übertragen. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH ist der Kläger. Geschäftsgegenstand der GmbH ist eine Agentur für Verkaufsförderung und Werbung, insbesondere die Entwicklung und Produktion oder Vermittlung von Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln, Entwicklung und Durchführung von Verkaufsförderungs- und Werbemaßnahmen, von Verkäuferseminaren und -veranstaltungen sowie die Vermittlung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen.
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