Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren in den Streitjahren zu jeweils 50 v.H. an zwei Gesellschaften beteiligt. Zum einen hatten sie sich als Architekten zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen, zum anderen hatten sie eine Bauträger-GmbH (X-GmbH) errichtet.
Die Kläger erwarben teils in GbR, teils in Bruchteilsgemeinschaft mehrere Grundstücke, die sie innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb wieder veräußerten. Im einzelnen handelte es sich um folgende Geschäftsvorfälle:
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