I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR, in der sich eine Rechtsanwältin und drei Rechtsanwälte zu gemeinsamer Berufsausübung zusammengeschlossen haben. Ihre Einnahmen stammen überwiegend aus Tätigkeiten als Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren.
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