I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine KG, war alleinige Gesellschafterin einer GmbH in der Schweiz. Im Jahre 1980 wurde die GmbH aufgelöst; die Klägerin übernahm ihr Vermögen (Bankguthaben, Forderungen gegen die Klägerin, vermindert um eine Rückstellung). Hieraus ergab sich ein Liquidationsgewinn von ... DM. Die Klägerin beantragte seine Versteuerung als Veräußerungsgewinn gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) stellte den Gewinn jedoch als laufenden Gewinn fest. Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) entschied, daß die Beteiligung der Klägerin einem Teilbetrieb gleichgestellt sei und daß die Liquidation der GmbH wie eine Aufgabe des Teilbetriebs behandelt werden müsse. Hiergegen richtet sich die Revision des FA, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.
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