Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Münzsammler. Er übergab seine Sammlung von insgesamt 457 Münzen am 20. Juni 1974 dem Auktionator A. A versteigerte die meisten Münzen am 8. und 9. Oktober 1974 als Handelsmakler. Er wurde im Namen und für Rechnung des Klägers tätig. Erwerber der Münzen waren verschiedene Ersteigerer. Die Zuschlagpreise ( = Bruttopreise) betrugen 211.156 DM. Die wenigen restlichen Münzen wurden 1976 für 11.880 DM versteigert.
Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) zog nach einer Betriebsprüfung die Nettoerlöse aus der Münzversteigerung (190.231 DM) in dem Umsatzsteuerbescheid für 1974 zur Umsatzsteuer heran (Umsatzsteuer 11 % 17.624 DM).
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