I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Diplom-Mathematiker. Nach Abschluß seines Hochschulstudiums war er zunächst mehrere Jahre als Angestellter tätig. Während seiner Beschäftigung bei der Firma A wurde er im EDV-Bereich ausgebildet und betriebswirtschaftlich geschult. Nach Beendigung dieser Tätigkeit ließ er sich als selbständiger Unternehmensberater für Datenverarbeitung nieder. Sein Aufgabengebiet erstreckte sich im wesentlichen auf folgende Bereiche: Beratung und Problemanalyse, Rahmenorganisation, Detailorganisation, Ausarbeitung und Erstellung von Computerprogrammen und das Austesten dieser Programme. Seit dem Jahre 1974 war er als freier Mitarbeiter der B-GmbH beschäftigt; seine Tätigkeit bestand darin, Programmsysteme zu entwickeln, die ihrerseits beliebige Arbeiten über den Computer ausführen konnten.
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