I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt ein Speditionsgeschäft, an dem die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt ist.
Inhaber des Unternehmens waren bis zum Jahre 1972 der Kläger und seine Ehefrau E als Gesellschafter bürgerlichen Rechts mit einem Anteil von je 50 v.H. Am 23. März 1972 verstarb Frau E. Sie wurde von ihren Töchtern, der Klägerin und der Beigeladenen, beerbt. Der Kläger führte den Betrieb zunächst mit den Erbinnen weiter.
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