I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH, die aus der Umwandlung einer OHG hervorgegangen ist. Zwischen den Beteiligten sind der Zeitpunkt der Aktivierung einer Forderung aus einem Werklieferungsvertrag und die steuerliche Beurteilung einer rückwirkenden Erhöhung von Gehältern der Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Umwandlung streitig. Die P. KG, deren Gesellschafter Frau H.P. und ihre Söhne G. und R.P. waren, wurde zum 31. Dezember 1976 in eine OHG umgewandelt. Gleichzeitig schied die Gesellschafterin H.P. aus.
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