BFH vom 23.03.2023 - Keine Auflösung von negativen Ergänzungsbilanzen bei entgeltlichem Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft

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BFH vom 23.03.2023 – keine Auflösung von negativen Ergänzungsbilanzen bei entgeltlichem Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft

Autor: Ott

Mit Urteil vom 23.03.20231)

hat der BFH entschieden, dass negative Ergänzungsbilanzen, die aus Anlass des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft zwecks Buchwertfortführung der Altgesellschafter nach §  24 UmwStG gebildet werden, nicht gewinnwirksam aufzulösen sind, wenn der neu eingetretene Gesellschafter zu einem späteren Zeitpunkt gegen Geldabfindung wieder aus der Personengesellschaft ausscheidet und seine korrespondierend für ihn gebildete positive Ergänzungsbilanz aufgelöst wird.

Der BFH hat damit das heftig kritisierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 09.09.20192)

aufgehoben. Das FG war von der Auflösung der negativen Ergänzungsbilanzen der Altgesellschafter ausgegangen und hatte in der Vergangenheit für erhebliche Irritationen in der Praxis gesorgt. Die Entscheidung des BFH, welche die Wogen wieder geglättet und den vom Niedersächsischen Finanzgericht beschrittenen Irrweg korrigiert hat, wird nachfolgend erörtert.

Urteilssachverhalt