LAG Köln - Urteil vom 14.05.2001
2 Sa 1054/00
Normen:
BGB § 613 a ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3796/98

BGB-Gesellschaft; Betriebsübergang; Ausscheiden eines Gesellschafters

LAG Köln, Urteil vom 14.05.2001 - Aktenzeichen 2 Sa 1054/00

DRsp Nr. 2002/15347

BGB -Gesellschaft; Betriebsübergang; Ausscheiden eines Gesellschafters

»Endet eine zweigliedrige BGB -Gesellschaft durch Ausscheiden eines Gesellschafters und führt einer der Gesellschafter den Betrieb allein weiter, sind die Grundsätze des § 613 a BGB anwendbar, mit der Folge, dass der Gesellschafter, der den Betrieb nicht fortführt nicht mehr Arbeitgeber ist und die Arbeitsverhältnisse unverändert nur noch zum alleinigen Betriebsinhaber fortbestehen.«

Normenkette:

BGB § 613 a ;
Vorinstanz: ArbG Siegburg, vom 25.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3796/98