Checkliste: Gründungszuschüsse und öffentliche Mittel |
Gerade für einen Nachfolger gilt es, am Anfang einen kostengünstigen Einstieg im Bereich der Beratung zu finden. Insbesondere hier gilt es für den Steuerberater, den Nachfolger auf die Möglichkeit der Förderung der Beratung durch öffentliche Mittel und Gründungszuschüsse aufmerksam zu machen.
Die Wichtigsten für den Einstieg sind folgende:
1. Beratungszuschüsse für die Existenzgründung
2. Der Gründungszuschuss
3. Coachingmittel
1. Beratungszuschüsse für Existenzgründer
Hiermit ist die Existenzgründungsberatung vor der Gründung gemeint. Gefördert wird sowohl die Neugründung einer Selbständigkeit als auch die Unternehmensnachfolge. Die Beratungskosten, welche durch selbständige Unternehmensberater oder auch Steuerberater erbracht werden, werden bis zur Höhe von 50 % des Beratungshonorars ausschließlich Umsatzsteuer, maximal 1.500 Euro gefördert.
Verfahren
Anträge auf die Gewährung der Zuschüsse zu den Beratungskosten sind nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten inklusive Umsatzsteuer innerhalb einer Frist von drei Monaten an die zuständige Leitstelle zu stellen.
Wie?
Der Zuschussantrag ist über das Internet unter www.beratungsfoerderung.net
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