Checkliste: Rechtsformen im Überblick

Checkliste: Rechtsformen im Überblick

 

Die Unternehmensnachfolge ist häufig auch mit der Frage nach der Wahl der Rechtsform verbunden. So bietet es sich an, die Nachfolge zum Teil schon aus Kostengründen gleichzeitig mit einer Änderung der Rechtsform zu verbinden, um von Anfang an die richtige Entscheidung für den Nachfolger und den übergebenden Unternehmer zu treffen. Diese Entscheidung ist in vielerlei Hinsicht wichtig, z.B. in Bezug auf Haftungsrisiken, Steuerbelastung, Finanzierung oder Gestaltung bei der schrittweisen Übergabe unter Weiterbeschäftigung des übergebenden Unternehmers.

Im Folgenden werden die Unternehmensformen und Haftungsfolgen für den Übergeber und Nachfolger/Erben dargestellt. Die Haftungsfolgen treten wie beschrieben ein, es sei denn, im Kauf- bzw. Übertragungsvertrag werden anderslautende Vereinbarungen getroffen.

Einzelunternehmen

Entsteht automatisch bei Gründung durch einen Unternehmer ohne Vertrag. Zur Gründung ist kein Mindestkapital notwendig, der Unternehmer haftet in voller Höhe mit seinem Privat- vermögen. Bei der Nachfolge wird das Unternehmen als Gesamtheit übertragen.

Haftung nach der Übertragung

Übergeber:  Fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die er selbst zu verantworten hat

Käufer: Tritt in die Haftung des Übergebers ein gegenüber Gläubigern, kann die geleisteten Zahlungen anschließend beim Übergeber einfordern