Der Verkaufsgegenstand

Autor: Mayer

Verkaufsgegenstand ist das Unternehmen in dem Umfang, wie es durch den betrachteten bisherigen Inhaber auf den oder die neuen Eigentümer übertragen wird (Zielunternehmen). Dabei kann der Verkaufsgegenstand auf einen Unternehmungsteil beschränkt sein. Der Verkäufer hat daher zu entscheiden, ob er den gesamten Betrieb, jedenfalls soweit er Alleineigentümer ist bzw. etwaige Miteigentümer beherrscht, oder aber lediglich Teile seines Unternehmens abgeben und weiterhin beteiligt bleiben will.1)

Gestaltung in tatsächlicher Hinsicht

Dementsprechend kann der Verkäufer weiterhin entscheiden, ob er das Unternehmen oder Unternehmensteile als eine Einheit veräußert oder ob er im Vorfeld eine Zerlegung des Unternehmens vornimmt und die dadurch entstehenden mehreren Unternehmensteile getrennt verkauft. Entsprechende Gestaltungen hängen mit der Transaktionsdauer und der potenziellen Käuferzahl zusammen. Ein zeitlich gestreckter, schrittweiser Unternehmenskauf setzt notwendig mehrere Objektteile voraus, ebenso wie die Veräußerung an mehrere Käufer, zumindest soweit diese nicht als Gesamthand bzw. in Miteigentum nach Bruchteilen erwerben.