Autor: Mayer |
Nachdem der Verkäufer seine Entscheidung in Richtung eines Unternehmenskaufs getroffen und seine ihn dabei leitenden Ziele geklärt hat, befindet er sich mit potenziellen Erwerbern in Verhandlungssituationen, deren erfolgreicher Abschluss nur im Konsens möglich ist. Die Interessenvertretung des Mandanten kann sich nicht an Maximalzielen orientieren, sondern muss die Akzeptanz durch den Verhandlungspartner beachten.1) Im Falle mehrerer alternativer Interessenten muss eine auf den Vertragsabschluss gerichtete Verhandlungsführung jedenfalls die Akzeptanz eines potenziellen Erwerbers finden.
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