Gründe für eine Umwandlung

Autor: Deh

Betriebswirtschaftliche Überlegungen

Durch entsprechende Umwandlungen können folgende Ziele erreicht werden:

die Nutzung von Synergieeffekten durch die Fusion mit anderen Unternehmen,

die Sicherung von Absatz- und Beschaffungswegen,

die Steigerung der Marktposition durch Größeneffekte,

Kosteneinsparungen,

Reorganisation eines einheitlichen Unternehmens durch Spaltung zur klareren Kompetenzabgrenzung oder zur Bildung verkaufsfähiger Einheiten.

Zivilrechtliche Überlegungen

Haftung

Gesichtspunkte der Haftung (z.B. die Haftungsbeschränkung einer GmbH oder GmbH & Co. KG) können eine Rolle spielen, aber auch die Haftungssegmentierung durch Spaltung, die Vermeidung von Publizitäts- und Prüfungspflichten, die Vorbereitung der Generationsnachfolge im Unternehmen, die Begründung oder Beendigung von Betriebsaufspaltungen oder Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen wie das Kartellrecht, Mitbestimmungsrecht (z.B. Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat).

Insolvenz

Genauso könnte eine - ansonsten drohende Insolvenz - durch Verschmelzung von unrentablen Einheiten auf eine Muttergesellschaft abgewendet werden, da hier insbesondere (bei einer 100-%-Mutter zumindest) die Kapitalerhöhung wegfällt (§  54 UmwG), die bei überschuldeten Unternehmen zum Problem werden kann (Werthaltigkeitsnachweis beim Registergericht). Allerdings muss in diesem Fall die Muttergesellschaft zumindest eine positive Fortführungsprognose aufweisen.