LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 17.07.2008
3 Sa 159/08
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 S. 1 ; BGB § 613a Abs. 1 S. 2 ; BGB § 157 ; BGB § 133 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 02.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3139/07

Dynamische Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; arbeitsvertragliche Ansprüche - Bezugnahmeklausel; konstitutiv; dynamisch; Verweisung; Betriebsübergang; Tarifbindung; Vertragsrecht; Konkurrenz; Vertrauensschutz; negative KoalitionsfreiheitO

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.07.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 159/08

DRsp Nr. 2008/19984

Dynamische Bezugnahmeklausel; Betriebsübergang auf nicht tarifgebundenen Arbeitgeber; arbeitsvertragliche Ansprüche - Bezugnahmeklausel; konstitutiv; dynamisch; Verweisung; Betriebsübergang; Tarifbindung; Vertragsrecht; Konkurrenz; Vertrauensschutz; negative KoalitionsfreiheitO

»1. Hat eine im Arbeitsvertrag tarifgebundener Parteien nach der Schuldrechtsreform vereinbarte kleine dynamische Bezugnahmeklausel konstitutive Wirkung, führt dies gem. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Betriebsübergang auf einen nicht tarifgebundenen Erwerber zu einer Bindung an nachfolgende Tarifvertragsänderungen kraft Vertragsrecht. 2. Diese Ansprüche aus Vertragsrecht werden nicht durch § 613a Abs. 1 S. 2 BGB und die darauf beruhende nur noch statische Weitergeltung von Tarifnormen verdrängt. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB ist neben § 613a Abs. 1 S. 2 BGB mit unterschiedlichen Auswirkungen für den Betriebserwerber anwendbar. 3. Darin liegt - auch aus europarechtlicher Sicht - kein Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit des Betriebserwerbers.«

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 S. 1 ; BGB § 613a Abs. 1 S. 2 ; BGB § 157 ; BGB § 133 ; GG Art. 9 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt anteilige Einmalzahlung und anteilige Prämie aus arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag von der nicht tarifgebundenen Beklagten.