BFH - Beschluss vom 17.02.2010
I R 79/08
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 26.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1208/03

Einkommenserhöhender Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) in Form einer Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers und der Erstattung nachzuzahlender Einkommensteuer; Einkommenserhöhender Ansatz nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Form einer Betriebsbesichtigung mit anschließendem Besuch eines Spiels der Fußball-Bundesliga; Steuerrechtliche Anerkennung der Zahlung einer gesonderten know-how-Vergütung an einen Geschäftsführer

BFH, Beschluss vom 17.02.2010 - Aktenzeichen I R 79/08

DRsp Nr. 2010/8505

Einkommenserhöhender Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen (vGA) in Form einer Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers und der Erstattung nachzuzahlender Einkommensteuer; Einkommenserhöhender Ansatz nicht abziehbarer Betriebsausgaben in Form einer Betriebsbesichtigung mit anschließendem Besuch eines Spiels der Fußball-Bundesliga; Steuerrechtliche Anerkennung der Zahlung einer gesonderten "know-how-Vergütung" an einen Geschäftsführer

1. NV: Wird die Struktur der Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach den Maßgaben einer (folgenlos gebliebenen) Beanstandung einer Vor-Betriebsprüfung umgestellt (hier: Erhöhung des Anteils der Festvergütung), hindert das eine Fremdvergleichsprüfung durch das FA auch dann nicht, wenn sich die Vergütungshöhe im Ergebnis nicht verändert. 2. NV: Von den Gesamtaufwendungen einer Veranstaltung für Kunden können abgrenzbare Aufwendungen als Geschenkaufwendungen anzusehen sein (hier: Betriebsbesichtigung mit anschließendem Besuch eines Bundesliga-Fußballspiels).

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1;

Gründe

I.