FG Hamburg - Urteil vom 02.02.2015
6 K 277/12
Normen:
EStG § 16; AO § 39;

Einkommensteuer: Zeitpunkt der Veräußerung eines Kommanditanteils - wirtschaftliches Eigentum

FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2015 - Aktenzeichen 6 K 277/12

DRsp Nr. 2015/6720

Einkommensteuer: Zeitpunkt der Veräußerung eines Kommanditanteils - wirtschaftliches Eigentum

1. Der für die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kommanditanteil erforderliche Übergang der wesentlichen Rechte erfordert, dass der Kommanditist seine Stellung als Mitunternehmer aufgibt und der Erwerber der Kommanditanteile in diese Stellung eintritt. 2. Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist der zivilrechtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft, wenn er aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren) Stellung Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative ausüben kann; beide Merkmale müssen kumulativ vorliegen.

Normenkette:

EStG § 16; AO § 39;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen.