Der Einkommensteuerbescheid für 2014 vom 13.05.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.11.2015 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 3.044 € festgesetzt wird.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Streitig ist, ob bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit die Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zur betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers mit der Entfernungspauschale oder nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen sind.
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